Vorsprung mit Spezialisten

Gerne Arzt sein

(S)TEGDOC bietet qualifizierten Ärzten alternative Wege, wieder gerne Arzt zu sein.

Ich interessiere mich für Ihre vakanten Positionen und wünsche nähere Informationen. Bitte rufen Sie mich an oder kontaktieren Sie mich per E-Mail. Vielen Dank.

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News

20.12.2011

Koalition macht Rückzieher - Abrechenbarkeit honorarärztli...

Der am 1. Dezember 2011 vom Bundestag verabschiedete Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der g...
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FAQ - Neue Wege in die Klinik

Ganz gleich, ob Sie sich für eine Festanstellung bei (S)TEGDOC entscheiden oder ob Sie uns als Agentur nutzen, wir suchen für Sie und mit Ihnen möglichst passgenaue Einsätze.

Wo werde ich eingesetzt?
In der Regel finden wir Ihren Einsatzort bis zu einer Autostunde von Ihrem Wohnsitz entfernt. Wenn Sie bundesweit unterwegs sein wollen, ist das natürlich kein Problem. Nennen Sie uns doch einfach Ihren Wunschort.

Wie erfolgt die Auswahl und Vermittlung?
  • Wir lernen Arzt und Krankenhaus persönlich kennen: In Gesprächen machen wir uns ein Bild von Ihrem menschlichen und fachlichen Profil sowie von Ihren Wünschen an die künftige Aufgabe. Gleiches gilt für den potentiellen Chefarzt.
  • Gemeinsam erstellen wir ein anonymisiertes Profil von Ihnen. Nachdem Sie „grünes Licht“ gegeben haben, lassen wir dieses suchenden Kliniken zukommen.
  • Weckt Ihr Profil Interesse, folgt ein Vorstellungsgespräch. Alle Beteiligten können entscheiden, ob sie miteinander arbeiten wollen oder nicht.

Wie lange dauern die Einsätze?
Ein Einsatz dauert grundsätzlich mindestens einen Monat. Die durchschnittliche Dauer beträgt zwei bis vier Monate, wir haben aber auch Erfahrungen mit Einsatzzeiten von bis zu zehn Monaten. Unter bestimmten Voraussetzungen besetzen wir auch einzelne Dienste.

Was geschieht nach dem Ende eines Einsatzes?
Dann bitten wir beide Seiten um ein Feedback. Durch Rückmeldung von Begeisterung oder Unmut bekommen wir ein noch besseres Bild von der Kliniklandschaft. 

Wie erhalten freiberufliche Ärzte Ihr Honorar?
Als freiberuflicher Arzt erhalten Sie Ihr Honorar direkt von der entsprechenden Einrichtung. Dabei nehmen wir Ihnen gerne weitestgehend alle administrativen Tätigkeiten ab:
  • Zu Beginn Ihres Einsatzes erhalten Sie von uns einen Leistungsnachweis, in dem Sie täglich die gearbeiteten Stunden/ Dienste notieren.
  • Zweimal im Monat lassen Sie den Leistungsnachweis vom Ober-/ Chefarzt unterzeichnen und senden diesen per Mail oder Fax an uns.
  • Gerne erstellen wir kostenfrei für Sie innerhalb von 2 Werktagen die Honorarrechnung. Diese geht Ihnen (auf Wunsch vor Versand an die Klinik) zur Kontrolle zu.
Selbstverständlich ist dieser Service optional. Sie können Ihre Rechnung natürlich auch selbst stellen.

Wie ist die Unterkunft vor Ort geregelt?
Unser Anliegen ist es, für Sie heimatnahe Einsätze zu finden. So, dass Sie abends zu Hause sein können. Wenn Sie aber doch einmal extern übernachten müssen (oder wollen), dann stellt meist die Klinik eine Unterkunft. Bei der Vorstellung vor Ort prüfen wir, ob diese angemessen ist. Andernfalls suchen wir ein Zimmer in einer Pension oder in einem Hotel. Die Kosten trägt in der Regel die Klinik.

Darf ich auch mit anderen Honorararztagenturen zusammen arbeiten?
Als freiberuflicher Honorararzt haben Sie selbstverständlich das Recht, sich einen Überblick über die Arbeitsweisen verschiedener Agenturen zu verschaffen und parallel attraktive Einsatzangebote wahrzunehmen. Es ist unser Ansporn, für Sie der attraktivste Partner zu sein!

Wer übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung?
Für unsere festangestellten Ärzte ist die Berufshaftpflicht gesetzlich geregelt: Diese übernimmt der Auftraggeber, also meist das Krankenhaus. Für unsere festangestellten Ärzte halten wir noch einen Schutz vor Innenregress bereit – das bieten die wenigsten Arbeitgeber.
Auch für Honorarärzte übernimmt in der Regel der Auftraggeber die Berufshaftpflicht. Dies muss jedoch explizit im Honorarvertrag vereinbart werden. Für unsere Honorarärzte haben wir subsidiär eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die ggf. eine Deckungslücke der Primärversicherung auffangen würde.

Was hat es mit dem Problem „Scheinselbständigkeit“ auf sich?
Hierbei geht es um die Frage, ob es sich bei dem jeweiligen Dienstverhältnis um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder ob Selbständigkeit vorliegt.
Ein Risiko besteht vor allem für den Auftraggeber, also im allg. für das Krankenhaus, das ggf. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern nachzahlen muss. Die Honorarärzte selbst sind aber oft in den Klärungsprozess involviert, was mühsam und nervenaufreibend sein kann.

Die Kriterien für bzw. gegen eine echte Selbständigkeit sind (Quelle: BDA, Jusletter 6/2009):

Pro Contra
  • die ärztlichen Aufgaben werden weisungsfrei erbracht
  • der Honorararzt ist nicht in die kontinuierliche Patientenversorgung nach „Dienstplan" eingebunden
  • es wird keine Funktion bekleidet
  • es findet keine Teilnahme an Teambesprechungen statt
  • es gibt keine Supervision
  • der Honorararzt nimmt nicht am Ruf- oder Bereitschaftsdienst teil
  • der Honorararzt trägt typische Unternehmerrisiken: keine Nachfrage - kein Erlös
  • der Honorararzt trägt seine Versicherungen selbst
  • die persönliche Abhängigkeit
  • die zeitliche und örtliche Einbindung des Honorararztes in feste Arbeitszeiten/Dienstpläne
  • die Zuweisung von Patienten, die fehlende Möglichkeit des Honorararztes
  • der Steuerung des Patientenstromes
  • fehlende Steuerung des Umsatzes
  • kein Unternehmerrisiko: Stundenlohn wird unabhängig vom tatsächlichen Arbeitseinsatz gezahlt
  • keine echten Betriebskosten: kein Anteil für Miete, kein Nutzungsentgelt an die Klinik, kein eigener Kapitalaufwand für die Leistungserbringung
  • Honorararzt erscheint in der Außenwirkung als Teil des Klinikums

Musterhonorararztverträge wie der der Deutschen Krankenhausgesellschaft können hilfreich, aber immer nur eine Grundlage sein. Gerichtlich entscheidend ist immer die reale Ausgestaltung des Vertrages in der praktischen Umsetzung. Es sind schon Gerichtsurteile zu Ungunsten der Klinik ausgegangen (Sozialgericht Dortmund S 10 RJ 307/03 12.01.2006).
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